Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Dolmetschdienstes Leinenbach (im folgenden als Auftragnehmer bezeichnet) sind die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer sie in jedem einzelnen Fall schriftlich anerkannt hat.
§1 Auftragsbearbeitung
Die Bearbeitung des Auftrags beginnt nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer kann vor Annahme des Auftrages eine schriftliche Auftragsbestätigung und/oder Einblick in die Unterlagen der zu dolmetschenden Veranstaltung verlangen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, den Auftrag durch Dritte bearbeiten zu lassen. Eine diesbezügliche Anzeigepflicht gegenüber dem Auftraggeber besteht nicht.
§2 Nachträgliche Änderung von Aufträgen
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine nachträgliche Änderung von Aufträgen durch den Auftraggeber anzunehmen. Akzeptiert er die Auftragsänderung, so sind etwaige Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen. Lehnt er eine Auftragsänderung ab, so kann der Auftraggeber entweder den Auftrag in seiner ursprünglichen Form bestehen lassen oder den Auftrag gem. §3 stornieren.
Zeigt sich während der Auftragsbearbeitung, daß andere oder weitergehende Leistungen als die vereinbarten notwendig werden, so muß der Auftragnehmer den Auftraggeber hiervon baldmöglichst in Kenntnis setzen und ihn auf entstehende Mehrkosten hinweisen. Fallen Mehrkosten an, so hat der Auftraggeber das Recht, den Auftrag gem. §3 zu stornieren.
§3 Stornierung von Aufträgen
Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, gleich aus welchem Grunde, so fällt ein Ausfallhonorar nach folgender Regel an: Stornierung bis mindestens 7 Tage vor dem jeweiligen Einsatztag: 80% des vereinbarten Honorars, bei späterer Stornierung 100% des vereinbarten Honorars. Bereits entstandene Kosten (z.B. Reisekosten ö. ä.) sind in jedem Fall zu ersetzen. Gelingt es dem Auftragnehmer, für den betreffenden Tag einen anderen Auftrag zu erhalten, so hat er das dafür erhaltene Honorar vom Ausfallhonorar abzuziehen bzw. den entsprechenden Betrag zu erstatten.
§4 Preise
Tageshonorare verstehen sich für eine Einsatzdauer von 8 Stunden. Als Einsatzdauer gilt die gesamte Zeit, zu der der Auftragnehmer auf Bitte des Auftraggebers anwesend ist, also auch Zeiten der vom Kunden verlangten Anwesenheit, während der nicht gedolmetscht wird (frühes Eintreffen am Einsatzort auf Kundenwunsch, Pausen, etc.). Entsprechendes gilt auch, wenn eine vom Auftragnehmer gem. §1 bestellte dritte Person den Auftrag wahrnimmt.
§5 Gewährleistung
Der Auftragnehmer ist für die Erbringung der von ihm angebotenen Dienstleistungen qualifiziert. Es gilt als zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart und verstanden, daß eine in der Originalsprache stilistisch/grammatisch/sprachlich/inhaltlich schlechte oder falsche Textvorlage in der Verdolmetschung ähnliche Fehler aufweisen kann. Es ist nicht Aufgabe des Auftragnehmers, aus einer stilistisch/grammatisch/sprachlich/inhaltlich schlechten oder falschen Textvorlage eine stilistisch/grammatisch/sprachlich/inhaltlich gute oder richtige Verdolmetschung anzufertigen.
Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen und/oder Unterlagen mitgeliefert werden, in die allgemein übliche Version übertragen. Für weitergehende Fachausdrücke in Spezialgebieten wird keine Haftung übernommen. Für das gesprochene Wort bei einer Dolmetschleistung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Eine Haftung für den Verlust der dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Texte und Materialien durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser oder sonstige Einwirkungen höherer Gewalt, sowie bei Verlust bei der Post, Kurierdiensten u.ä. ist ausdrücklich ausgeschlossen.
In jedem Fall sind Schadenersatzansprüche für sämtliche Arten von Dienstleistungen des Auftragnehmers auf das Fünffache des Auftragswertes, höchstens jedoch 100.000 Euro begrenzt. Ein über diesen Betrag hinausgehender Schadenersatzanspruch des Auftraggebers, sei es auf Grund von Mängeln, sei es aufgrund eines Verzuges oder aus jedem sonstigen Rechtsgrund, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Reklamationen jeder Art können nur innerhalb einer Frist von 4 (vier) Wochen ab Erbringung der Dienstleistung beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Jede Reklamation ist zu spezifizieren. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Reklamationen eines Auftrages mit anderen Aufträgen zu verrechnen. Jeder Auftrag wird individuell behandelt.
§6 Veröffentlichungen und Aufzeichnungen
Die Aufzeichnung der gedolmetschten Rede bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers. Einzelheiten werden von Fall zu Fall individuell zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart.
§7 Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Unterlagen nicht Dritten zur Verfügung zu stellen und die ihm zugänglichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
Hiervon ausgenommen sind dritte Personen, die gem. §1 vom Auftragnehmer mit der Ausführung des Auftrags betraut sind. Diese sind ihrerseits ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet. Sollten jedoch entgegen dieser Verpflichtung Verletzungen der Gemeinhaltungspflicht durch beauftragte Dritte auftreten, so haftet der Auftragnehmer hierfür nicht.
§8 Verletzung des Urheberrechts
Für den Fall, daß der Auftragnehmer aufgrund einer von ihm erbrachten Dienstleistung wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (copyright) aus irgendeinem Grund belangt werden sollte, so verpflichtet sich der Auftraggeber, ihn in vollem Umfang von einer solchen Haftung freizuhalten.
§9 Haftung für Dolmetschtechnik
Der Kunde übernimmt die Verantwortung von in seinem Auftrag an Veranstaltungsteilnehmer ausgegebene Sende- und Empfangsgeräte. Er sorgt in diesem Zusammenhang dafür, dass alle Geräte in funktionstüchtigem Zustand zurück gegeben werden. Werden Geräte nicht zurück gegeben oder durch Fehlbedienung oder Gewalteinwirkung beschädigt, so hat der Kunde die betroffenen Geräte zu ersetzen. Dabei gelten folgende Sätze: 250€ pro Sender, 150€ pro Empfänger. Die Geräte können dabei nur durch Gewalteinwirkung beschädigt werden, etwa durch Fallenlassen oder gewaltsames Drehen eines Drehschalters über den Anschlagspunkt hinaus.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden oder die AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
§11 Sprache der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Das Original dieser AGB ist in deutscher Sprache verfasst. Bei Abweichungen zwischen den unterschiedlichen Sprachversionen der AGB gilt die deutsche Fassung.
§12 Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Stand Oktober 2010
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